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Unterstützen Sie die MIT Breisgau-Hochschwarzwald

Eine starke mittelständische Wirtschaft braucht eine starke Stimme.

Die Mittelstands- und Wirtschaftsunion Breisgau-Hochschwarzwald setzt sich für die Interessen von Unternehmerinnen und Unternehmern, Selbstständigen, Handwerksbetrieben, Freiberuflern und wirtschaftlich engagierten Bürgerinnen und Bürgern in unserer Region ein.
Mit Ihrer Unterstützung helfen Sie uns, den Dialog zwischen Mittelstand, Politik und Gesellschaft weiter auszubauen und unsere Arbeit vor Ort sichtbar zu machen.

Ihre Spende ermöglicht uns unter anderem:
- Veranstaltungen und Unternehmerdialoge in der Region,
- Betriebsbesuche und Gespräche mit mittelständischen Unternehmen,
- Informationsveranstaltungen zu aktuellen wirtschaftspolitischen Themen,
- Öffentlichkeitsarbeit und politische Kommunikation,
- den Austausch mit kommunalen, regionalen und überregionalen politischen Entscheidungsträgern.

Auch kleinere Beiträge helfen uns dabei, unsere Arbeit im Kreisverband Breisgau-Hochschwarzwald unabhängig und engagiert fortzuführen.

Spenden per Überweisung
Sie möchten unsere Arbeit unterstützen? Eine Spende per Überweisung ist unkompliziert und verursacht keine zusätzlichen Zahlungsgebühren.

Empfänger: Mittelstands- und Wirtschaftsunion (MIT)
Kreditinstitut: Volksbank Staufen
IBAN: DE85 6809 2300 0000 7652 01
BIC: GENODE61STF

Verwendungszweck: Spende MIT Breisgau-Hochschwarzwald sowie Name und Anschrift des Spenders
Bitte geben Sie bei der Überweisung Ihre vollständigen Kontaktdaten an, soweit diese für die Ausstellung einer Zuwendungsbescheinigung benötigt werden.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung
Mit Ihrer Spende stärken Sie die politische Arbeit für einen leistungsfähigen Mittelstand und gute wirtschaftliche Rahmenbedingungen im Breisgau-Hochschwarzwald.
Wir bedanken uns herzlich für Ihre Unterstützung.

Hinweise zu Spenden und Zuwendungsbescheinigungen
Spenden an die Mittelstands- und Wirtschaftsunion Breisgau-Hochschwarzwald unterstützen unmittelbar unsere politische Arbeit im Kreisverband. 
Für die Annahme und Behandlung von Spenden gelten die gesetzlichen Bestimmungen des Parteiengesetzes sowie die für die Mittelstands- und Wirtschaftsunion maßgeblichen Finanzregelungen.
Bitte beachten Sie, dass bestimmte Spenden aufgrund gesetzlicher Vorgaben nicht angenommen werden dürfen. Für Spenden können zudem gesetzliche Nachweis-, Melde- und Veröffentlichungspflichten bestehen. 
Für die ordnungsgemäße Verbuchung der Spende und – soweit die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen – die Ausstellung einer Zuwendungsbescheinigung benötigen wir die erforderlichen Angaben des Spenders.
Bei Fragen zu Ihrer Spende oder zu einer Zuwendungsbescheinigung können Sie sich gerne an uns wenden.

Datenschutz
Im Zusammenhang mit einer Spende werden personenbezogene Daten verarbeitet, soweit dies für die Verbuchung der Spende, die Erfüllung gesetzlicher Pflichten und gegebenenfalls die Ausstellung einer Zuwendungsbescheinigung erforderlich ist.
Weitere Informationen zum Datenschutz und zur Verarbeitung personenbezogener Daten finden Sie in unseren Datenschutzhinweisen.